Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
Kaum ein Begriff taucht in Stellenanzeigen der WEG-Verwaltung so häufig auf — und kaum einer wird so oft missverstanden. Hier steht, was die Zertifizierung ist, wer sie braucht und wer sie schon hat, ohne es zu wissen.
Was die Zertifizierung ist
Mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts wurde in § 26a WEG die Figur des zertifizierten Verwalters eingeführt. Dahinter steht ein Sachkundenachweis: Wer die Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer besteht, darf sich zertifizierter Verwalter nennen.
Der Hebel liegt nicht in einem Berufsverbot, sondern im Anspruch der Eigentümer: Wohnungseigentümer können verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter betreut wird — die Bestellung gehört damit zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Wer ohne Zertifizierung verwaltet, handelt nicht rechtswidrig, kann aber auf Verlangen der Eigentümer ersetzt werden.
Wer ohne Prüfung gleichgestellt ist
Ein großer Teil der Branche muss die Prüfung nicht ablegen, weil bestimmte Abschlüsse als gleichwertig gelten. Dazu zählen insbesondere:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkauffrau/-mann (IHK)
- die Fortbildung als Immobilienfachwirt:in (IHK)
- ein immobilienwirtschaftlicher Hochschulabschluss
- die Befähigung zum Richteramt, also das zweite juristische Staatsexamen
Wenn Sie einen dieser Abschlüsse haben, erfüllen Sie die Anforderung bereits — das ist ein Punkt, den Bewerber:innen im Anschreiben oft zu erwähnen vergessen. Prüfen Sie den genauen Zuschnitt bitte bei Ihrer örtlichen IHK, weil es auf die Bezeichnung des Abschlusses ankommt.
Wie die Prüfung abläuft
Die Prüfung findet bei den Industrie- und Handelskammern statt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Inhaltlich abgefragt werden vier Felder:
- Grundlagen der Immobilienverwaltung — Aufgaben, Organisation, Vertragswesen
- Kaufmännische Grundlagen — Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklagen
- Technische Grundlagen — Bauteile, Haustechnik, Instandhaltung, Verkehrssicherheit
- Rechtliche Grundlagen — vor allem WEG und Mietrecht
Eine formale Zulassungsvoraussetzung wie eine bestimmte Vorbildung gibt es nicht; man kann sich also auch als Quereinsteiger:in prüfen lassen. Vorbereitungskurse werden von IHKs und privaten Anbietern angeboten. Termine, Gebühren und den genauen Prüfungsumfang nennt Ihre IHK — die Angaben unterscheiden sich regional.
Lohnt sich die Prüfung für Ihre Bewerbung?
Wenn Sie keinen der gleichgestellten Abschlüsse haben und in der WEG-Verwaltung arbeiten möchten: ja, deutlich. Sie ist der schnellste Weg, eine formale Hürde aus dem Weg zu räumen, die in vielen Anzeigen ausdrücklich steht — und sie ersetzt ein Stück fehlende Berufserfahrung im Auswahlprozess.
Fragen Sie außerdem im Bewerbungsgespräch, ob der Arbeitgeber die Qualifizierung unterstützt. In einem Markt mit Personalknappheit ist die Übernahme von Kurs- und Prüfungskosten ein üblicher Bestandteil des Angebots geworden.
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Häufige Fragen
Ist die Zertifizierung nach § 26a WEG Pflicht?
Es gibt kein generelles Berufsverbot ohne Zertifizierung. Wohnungseigentümer können aber die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen — deshalb ist der Nachweis praktisch zum Standard geworden.
Gilt die Zertifizierung auch für die Mietverwaltung?
Nein. § 26a WEG betrifft die Verwaltung von Wohnungseigentum. Für die reine Mietverwaltung oder die Sondereigentumsverwaltung ist sie nicht erforderlich.
Muss ich die Prüfung ablegen, wenn ich Immobilienkauffrau bin?
In der Regel nicht — die Ausbildung als Immobilienkauffrau/-mann (IHK) gilt als gleichwertig. Lassen Sie sich das im Zweifel von Ihrer IHK bestätigen und erwähnen Sie es in der Bewerbung ausdrücklich.